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BayObLG, 11.04.2006 - LBG-Ap 1/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Erstattung der Praxisgebühr durch die Vergabe von Bonuspunkten an Apothekenkunden; Apotheker als Adressaten der Praxisgebührenregelung; Zulässigkeit von Werbung bei Angehörigen der Heilberufe; Berufswidrigkeit der Praxisgebührerstattungsprämie ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus BayObLG, 11.04.2006 - LBG-Ap 1/06
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach (BVerfG (NJW 1996, 3067/3070; BVerfG BGBl I 1997, 17; BVerfG B.v. 08.11.1996 - 1 BvR 1033/94, bei Juris KVRE 270989601) entschieden, dass Apotheker zwar Angehörige eines freien Berufes sind, jedoch - im Gegensatz zu anderen freien Berufen - auch Kaufleute sind, die hinsichtlich der apothekenfreien Arzneimittel und des Randsortiments im allgemeinen Wettbewerb stehen, denn ein selbständiger Apotheker betreibt ein Handelsgewerbe und muss insoweit werbend auf sich aufmerksam machen dürfen. - BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte …
Auszug aus BayObLG, 11.04.2006 - LBG-Ap 1/06
Wenn der Wortsinn einzelner Passagen einer Werbung stets grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen ist und einzelne bedenkliche oder falsche Formulierungen hinter einer quantitativ im Vordergrund stehenden Gesamtaussage zurückzutreten haben (BVerfG NJW 2006, 282/283), ist in einer Gesamtschau die Auslobung eines Ersatzes der "Arzt-Praxis-Gebühr gegen V. -Taler" als eine (von vielen) "tolle(n) Prämien aus vielen Geschäften in C. und Umgebung" (Anzeige des Beschuldigten, BG Blatt 2) standesrechtlich nicht zu beanstanden. - BVerfG, 26.09.2003 - 1 BvR 1608/02
Zur Werbung einer Zahnarzt-GmbH
Auszug aus BayObLG, 11.04.2006 - LBG-Ap 1/06
Konkurrenzschutz und Schutz vor Umsatzverlagerungen sind keine legitimen Zwecke, die Einschränkungen der Berufsfreiheit rechtfertigen können, denn Zweck der Werbung ist es, Kunden oder Patienten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen; Akquisition als solche ist nicht berufsrechtswidrig (BVerfG NJW 2003, 3472/3473).
- BVerfG, 08.11.1996 - 1 BvR 1033/94
Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker
Auszug aus BayObLG, 11.04.2006 - LBG-Ap 1/06
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach (BVerfG (NJW 1996, 3067/3070; BVerfG BGBl I 1997, 17; BVerfG B.v. 08.11.1996 - 1 BvR 1033/94, bei Juris KVRE 270989601) entschieden, dass Apotheker zwar Angehörige eines freien Berufes sind, jedoch - im Gegensatz zu anderen freien Berufen - auch Kaufleute sind, die hinsichtlich der apothekenfreien Arzneimittel und des Randsortiments im allgemeinen Wettbewerb stehen, denn ein selbständiger Apotheker betreibt ein Handelsgewerbe und muss insoweit werbend auf sich aufmerksam machen dürfen. - SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
Krankenversicherung
Auszug aus BayObLG, 11.04.2006 - LBG-Ap 1/06
Mit der Einführung der Praxisgebühr beabsichtigte der Gesetzgeber vielmehr, sozialversicherungsrechtlich und damit öffentlich-rechtlich den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung einen zusätzlichen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen der Krankenversicherung abzuverlangen, wobei der die Praxisgebühr faktisch als Honorarvorschuß einziehende Arzt im Interesse und zugunsten der Krankenversicherung handelt (vgl. SG Düsseldorf U.v.22.03.2005 - S 34 KR 269/04 mwN.). - LBerG Heilberufe Bayern, 15.04.2002 - LBG-Ap 3/01
Auszug aus BayObLG, 11.04.2006 - LBG-Ap 1/06
Dies hat das Landesberufsgericht für die Heilberufe schon in seiner bisherigen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. BayObLGSt 2002, 59, 64/65).